Vereinssatzung

FSV Krakow am See e. V.

Logo vom FSV Krakow am See

Der FSV Krakow am See e. V. ist ein seriös geführter Verein und lebt neben den Sponsorenleistungen und den Fördermitteln von Stadt und Land natürlich auch von den Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge.

Die vorliegende Satzung ist am 25.01.1992 auf der Gründerversammlung beschlossen und auf der Jahreshauptversammlung am 24.1.1997, 17.03.2007 und 09.03.2018 aktualisiert worden.

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Satzung des FSV Krakow am See e. V.

§ 1

Der Fussballsportverein Krakow am See e. V. ist eine freiwillige, gemeinnützige Vereinigung der Sportart »Fussball«, die sich aus dem SV Krakow am See gebildet hat. Er hat seinen Sitz in Krakow am See und ist unter der Vereinsnummer 21285 in das Vereinsregister des Kreisgerichts Güstrow eingetragen.

§ 2

Zweck und Aufgabenbereich, Gemeinnützigkeit

Der FSV Krakow am See e. V. hat die Aufgabe, den Fußballsport im Territorium der Stadt Krakow am See zu pflegen und zu fördern. Der FSV Krakow am See e. V., mit Sitz in 18292 Krakow am See, A, Wald 2, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, im Sinne des Abschnitts, steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des FSV Krakow am See e. V. ist die Möglichkeit der Betätigung aller Bürger der Stadt auf fußballsportlichem Gebiet. Im Besonderen gilt es, die Belange des Vereins gegenüber den Behörden, der kommunalen Vertretungen und in der Öffentlichkeit wahrzunehmen. Der FSV Krakow am See e. V. bekennt sich zur Einheit im Sport, zum Amateur und olympischen Gedanken. Er wird ehrenamtlich geleitet und vertritt keine parteipolitischen oder konfessionellen Interessen.

Der FSV Krakow am See e. V. stellt sich folgenden Aufgaben:

Der FSV Krakow am See e. V. ist selbstlos tätig. Er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Alle Mittel, Vermögen dienen nur der Gemeinnützigkeit und werden dazu eingesetzt. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßigkeit hohe Vergütungen begünstigt werden. Für alle ist das Finanzhandbuch des FSV Krakow am See e. V. maßgebend. Zuwendungen an den FSV Krakow am See e. V., ob vom Bund, Land, Kreis oder der Stadt oder anderen Einrichtungen, Betrieben und Behörden, dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke verwandt werden.

§ 3

Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus den:

a) ordentlichen Mitgliedern
b) fördernden Mitgliedern
c) Ehrenmitgliedern

Erwerb der Mitgliedschaft

  • durch schriftlichen Antrag und Aufnahmegebühr
  • bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten


Die Selbständigkeit der Mitglieder des FSV Krakow am See e. V. wird nicht berührt. Traditionsmannschaften und Fangemeinschaften vom FSV Krakow am See e. V. müssen Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten sein. Ordentliche Mitglieder können, werden bzw. sind, die die im § 2 genannten Zwecke anerkennen und ihnen folgen. Die Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit muss in unserem FSV Krakow am See e. V. verankert werden. Mitglieder des FSV Krakow am See e. V. können alle fußballbegeisterten Bürger sowie Kinder und Jugendliche werden.

§ 4

Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung des Mitglieds und ist nur zum Ende des Geschäftsjahres zulässig.
  2. Mitglieder können durch den FSV Krakow am See e. V. ausgeschlossen werden, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder gegen die Gemeinnützigkeit verstoßen.
  3. Einen Ausschluss beantragt der Vorstand, die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
Ein Ausschuss kann erfolgen,
  • wenn Pflichten grob verletzt werden,
  • bei nicht erfolgter Beitragszahlung gegenüber dem FSV Krakow am See e. V.
  • bei groben Zuwiderhandlungen der vorliegenden Satzung,
  • wenn die Gemeinnützigkeit nicht mehr gegeben ist.
  1. Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach erlöschen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief gelten gemacht und begründet werden.
  2. Die einmalige Aufnahmegebühr wird nicht rückerstattet.

§ 5

Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder des FSV Krakow am See e. V. sich berechtigt:

  1. mit Stimmrecht bei Beratungen und Mitgliederversammlungen des FSV Krakow am See e. V. teilzunehmen und Anträge zu stellen,
  2. die Wahrnehmung ihrer Interesse vom FSV Krakow am See e. V. zu fordern,
  3. die Beratung und Betreuung des FSV Krakow am See e. V. in Anspruch zu nehmen und an allen Veranstaltungen des Territoriums Krakow am See teilzunehmen,
  4. den Einsatz der Mittel zum Wohle aller vom FSV Krakow am See e. V. zu fordern.

§ 6

Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder des FSV Krakow am See e. V. sind besonders verpflichtet:

  • die Satzungen und Ordnungen des FSV Krakow am See e. V. zu befolgen,
  • die Interessen des FSV Krakow am See e. V. zu unterstützen,
  • die festgelegten Beiträge, Umlagen und sonstigen Abgaben fristgerecht zu erbringen,
  • dem FSV Krakow am See e. V. unverzüglich von einer Entwicklung Kenntnis zu geben, die auf eine Auflösung des Vereins hindeutet,
  • dem e. V. die zweckentsprechende Verwendung von öffentlichen Mitteln auf Verlangen nachzuweisen,
  • jegliche Mitarbeit für gemeinnützige Veranstaltungen und Zwecke zu gewähren,
  • die kameradschaftliche Zusammenarbeit aller Mitglieder des FSV Krakow am See e. V. zu fördern und zu unterstützen,
  • mitzuarbeiten bei der Pflege und Erhaltung der durch den FSV Krakow am See e. V. genutzten Spielstätten.

§ 7

Beiträge / Umlagen

Die Höhe der Beiträge wird durch den Beschluss des Vereins geregelt und muss eine einfache Mehrheit bei der Mitgliederversammlung finden. Es werden Beiträge an übergeordnete Sportausschüsse, Zuwendungen für Verbände bzw. Beihilfen gezahlt.

Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01 bis 31.12. eines jeden Jahres.

§ 8

Organe des FSV Krakow am See e. V.

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand

§ 9

Jahreshauptversammlung des FSV Krakow am See e. V.

  1. Sie ist das höchste Organ des FSV Krakow am See e. V.
  2. Alle volljährigen Mitglieder sind wahlberechtigt.
  3. Die Jahreshauptversammlung setzt sich zusammen aus:
  • dem Vorstand
  • den Mitgliedern des FSV Krakow am See e. V.
  1. Jedes volljährige Mitglied hat eine Stimme.
  2. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich und unzulässig.
  3. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer und von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

§ 10

Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  1. Vorsitzender
  2. Stellvertretender Vorsitzender
  3. Schatzmeister
  4. Jugendwart
  5. Beisitzer 1 bis 3

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende. Sie  sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der 1. Vorsitzende, Herr Uwe Wehring, und der 2. Vorsitzende, Herr Benno Schwerin, vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Der Vorstand vertritt des Fußballsport  des FSV Krakow am See e. V. im Territorium in allen Belangen. Er wird für die Zeit von 4 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl in allen Gremien ist möglich.

§ 11

Aufgaben der Jahreshauptversammlung

Der Jahreshauptversammlung obliegt insbesondere:

  • Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes
  • Bestätigung der Berichte
  • Genehmigung der Haushaltsvoranschlages
  • Festsetzung der Beiträge und Umlagen
  • Beschlussfassung von Ehrenvorsitzenden, Ehrenvorstandsmitgliedern und Ehrenmitgliedern

§ 12

Fristen und Termine

Die Jahreshauptversammlung findet einmal im laufenden Kalenderjahr des 1. Quartals statt. Sie wird mit einer frist von 14 Tagen einberufen. Die Veranstaltung wird durch Aushang im Schaukasten bekannt gegeben, wie auch die Tagesordnung. Anträge an die Jahreshauptversammlung unterliegen der 14-Tagesfrist vor dem abgelaufenen Geschäftsjahr.

Eine außerordentliche Jahrehauptversammlung kann einberufen werden, wenn 40 % der Mitglieder den Antrag stellen.

§ 13

Rechte und Pflichten des Vorstandes des FSV Krakow am See e. V.

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des FSV Krakow am See e. V. und setzt die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung um.
  2. Der Vorstand erstattet des Jahresbericht und legt den Haushaltsplan zur Beschlussfassung vor.
  3. Der Vorstand ist berechtigt, an allen Veranstaltungen des FSV Krakow am See e. V. teilzunehmen.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 4 Mitglieder anwesend sind.
  5. Der Vorstand überprüft und kontrolliert die festgelegte Ordnung.

§ 14

Beschlussfassung

  1. Im FSV Krakow am See e. V. ist eine einfache Stimmenmehrheit notwendig. Bei Gleichheit ist der Vorschlag oder Beschluss abgelehnt.
  2. Bei der Jahreshauptversammlung ist bei allen Beschlüssen und Abstimmungen eine 2/3 Mehrheit des anwesenden Mitglieder notwendig.

§ 15

Vermögensansprüche

  1. Ausgeschiedene- und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das FSV Krakow am See e. V. – Vermögen.
  2. Bei der Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Krakow am See als Träger der Regionalen Schule Krakow am See mit Grundschule die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 16

Auflösung des Vereins

Die Auflösung kann nur auf einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Dazu ist eine 3/4 Mehrheit der Stimmen notwendig.

Krakow am See, den 09.03.2018