Jeder Verein hat für jede von ihn zu den Verbandsrundenspielen gemeldete Mannschaft (einschließlich Reserven, Frauen, Senioren, 7er- und 11er-Mannschaften der Jugend) vor Beginn des Spieljahres einen Schiedsrichter zu stellen. Ausgenommen hiervon sind D-, E-, und F-Junioren, sowie Juniorinnen Mannschaften.
Bei Spielgemeinschaften muss der federführende Verein den Schiedsrichter (SR) stellen.