Quelle: Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wiederaufnahme des Spielbetriebs nur nach Vorankündigung
Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs wird grundsätzlich nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen erfolgen. Diese Entscheidung umfasst alle Pflicht- und Freundschaftsspiele sowie Turniere in allen Altersklassen. Auf Landesebene werden die nächsten Pflichtspiele in den Ligen und Pokalen dabei frühestens zu den derzeit geplanten Zeitpunkten (Herren: 6./7. Februar 2021; Frauen & Juniorinnen: 27./28. Februar 2021) stattfinden. Die notwendige Anpassung der Spieltermine für die ersten beiden Quartale des neuen Jahres wird von den jeweils zuständigen Ausschüssen in den nächsten Wochen erarbeitet. Dabei wird Flexibilität von allen Seiten – ggf. auch hinsichtlich einer möglicherweise notwendigen Anpassung einzelner Wettbewerbsmodelle – erforderlich sein. Seitens der zuständigen Verbände bereits offiziell abgesagt ist die ursprünglich für den bevorstehenden Winter geplante Futsalsaison in Mecklenburg-Vorpommern. Demnach finden in der Spielzeit 2020/2021 keinerlei Kreis- bzw. Landesmeisterschaften in der Halle statt.
Die Situation ist und bleibt dynamisch. Niemand kann heute vorhersehen, wie sich die Lage in einigen Wochen darstellt. Wir orientieren uns mit dieser Entscheidung wie zuletzt an den behördlichen Vorgaben und werden dies auch weiterhin tun. Für die Vereine besteht vorerst in Sachen Spielbetrieb etwas mehr Klarheit. Der Landesfußballverband und auch die Kreisverbände sind nunmehr gefordert, Pläne für den weiteren Saisonverlauf zu erarbeiten, sagt LFV-Präsident Joachim Masuch.
Trainingsmöglichkeit für Jugendmannschaften bleibt bestehen
Die Verantwortlichen des LFV sind derweil froh, dass die bisher bestehende Erlaubnis für den Trainingsbetrieb von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nach Aussage von Manuela Schwesig weiterhin bestehen bleiben soll. Das Land Mecklenburg-Vorpommern war in diesem Punkt deutschlandweit schon zu Beginn des Lockdowns im November Vorreiter. „Hier gilt unser Dank zum einen der Politik, die diese Option für den Nachwuchs geschaffen hat. Zum anderen gilt es das Engagement der Vereine und der Ehrenamtlichen hervorzuheben, die den jungen Fußballerinnen und Fußballern diese Art der Freizeitgestaltung in einer schwierigen Zeit ermöglicht haben und im Rahmen der politischen Vorgaben hoffentlich auch weiterhin ermöglichen“, so Masuch. Aufgrund des unterschiedlichen und jeweils vor Ort zu bewertenden Infektionsgeschehens hatten bis dato allerdings nicht alle Jugendmannschaften die Chance, davon Gebrauch zu machen. In einigen Regionen blieben die Sportstätten auf Beschluss der zuständigen Behörden zuletzt auch für den Trainingsbetrieb geschlossen.